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Recht

E-Control

Auch: Energie-Control Austria, E-Control Austria, Regulierungsbehörde, Energieregulierungsbehörde

Kurz erklärt

Die E-Control ist die staatliche Regulierungsbehörde für Strom und Gas in Österreich. Sie verordnet die Netzentgelte, betreibt den Tarifkalkulator und führt die Schlichtungsstelle für Streitfälle zwischen Kunden und Energieunternehmen.

Was die E-Control ist

Der vollständige Name lautet laut § 3 Energie-Control-Gesetz Energie-Control Austria für die Regulierung der Elektrizitäts-, Gas- und Wasserstoffwirtschaft. Die Behörde besteht seit 2001, zunächst als GmbH, und ist seit 3. März 2011 auf Basis des Energie-Control-Gesetzes eine Anstalt öffentlichen Rechts. Sie hat drei Organe: Vorstand, Regulierungskommission und Aufsichtsrat. Sie ist kein Energieunternehmen — sie verkauft weder Strom noch Gas, vermittelt keine Verträge und legt die Energiepreise der Lieferanten nicht fest. Ihre Aufgabe ist die Regulierung des Marktes: Netzregulierung, Wettbewerbsaufsicht, Versorgungssicherheit und Endkundenservices.

Warum sie auf jeder Stromrechnung steht

Die E-Control taucht auf der Rechnung indirekt auf, nämlich im Netzentgelt. Die Regulierungskommission verordnet Netznutzungsentgelt (Grundpreis in Euro pro Jahr plus Arbeitspreis in ct/kWh), Netzverlustentgelt in ct/kWh und das Entgelt für Messleistungen in Euro pro Monat. Diese Beträge sind je Netzgebiet unterschiedlich, innerhalb eines Netzgebiets aber für alle Haushalte gleich und nicht verhandelbar. Zusammen machen sie rund 30 Prozent der Stromrechnung aus. Rund 30 Prozent entfallen auf Steuern und Abgaben, rund 40 Prozent auf den Energiepreis des Lieferanten — der einzige Block, den ein Anbieterwechsel senkt. Welche Zeile wohin gehört, zeigt Stromrechnung lesen.

Was Haushalte konkret von ihr haben

Zwei Angebote sind für Haushalte direkt nutzbar:

  • Tarifkalkulator. Der Preisvergleich der Behörde ist das gesetzlich vorgesehene Vergleichsinstrument für Strom- und Gasangebote. Er rechnet mit dem eigenen Jahresverbrauch und dem eigenen Netzgebiet und weist Rabatte, Bindungsfristen und Preisgarantien aus.
  • Schlichtungsstelle. Sie schlichtet Streitigkeiten zwischen Kunden und Netzbetreibern oder Lieferanten, etwa bei Nachverrechnungen oder einem strittigen Vertragsrücktritt. Voraussetzung ist ein dokumentierter, gescheiterter Einigungsversuch mit dem Unternehmen, der nicht länger als ein Jahr zurückliegt. Ein Lösungsvorschlag wird nur bindend, wenn beide Seiten zustimmen. Während des Verfahrens ist die Fälligkeit des strittigen Rechnungsbetrags aufgeschoben; ein Betrag in Höhe des Durchschnitts der letzten drei Rechnungen darf trotzdem sofort eingefordert werden.

Für allgemeine Fragen zu Rechnung, Anmeldung oder Anbieterwechsel gibt es zusätzlich die kostenlose Energie-Hotline unter 0800 21 20 20. Wer vor dem Anruf wissen will, wie viel bei ihm zu holen ist, überschlägt es im Ersparnisrechner — der Wechsel selbst ist gesetzlich kostenlos, wie in Stromanbieter wechseln in Österreich beschrieben.

Verwandte Begriffe

Quellen