E-Control
Auch: Energie-Control Austria, E-Control Austria, Regulierungsbehörde, Energieregulierungsbehörde
Kurz erklärt
Die E-Control ist die staatliche Regulierungsbehörde für Strom und Gas in Österreich. Sie verordnet die Netzentgelte, betreibt den Tarifkalkulator und führt die Schlichtungsstelle für Streitfälle zwischen Kunden und Energieunternehmen.
Was die E-Control ist
Der vollständige Name lautet laut § 3 Energie-Control-Gesetz Energie-Control Austria für die Regulierung der Elektrizitäts-, Gas- und Wasserstoffwirtschaft. Die Behörde besteht seit 2001, zunächst als GmbH, und ist seit 3. März 2011 auf Basis des Energie-Control-Gesetzes eine Anstalt öffentlichen Rechts. Sie hat drei Organe: Vorstand, Regulierungskommission und Aufsichtsrat. Sie ist kein Energieunternehmen — sie verkauft weder Strom noch Gas, vermittelt keine Verträge und legt die Energiepreise der Lieferanten nicht fest. Ihre Aufgabe ist die Regulierung des Marktes: Netzregulierung, Wettbewerbsaufsicht, Versorgungssicherheit und Endkundenservices.
Warum sie auf jeder Stromrechnung steht
Die E-Control taucht auf der Rechnung indirekt auf, nämlich im Netzentgelt. Die Regulierungskommission verordnet Netznutzungsentgelt (Grundpreis in Euro pro Jahr plus Arbeitspreis in ct/kWh), Netzverlustentgelt in ct/kWh und das Entgelt für Messleistungen in Euro pro Monat. Diese Beträge sind je Netzgebiet unterschiedlich, innerhalb eines Netzgebiets aber für alle Haushalte gleich und nicht verhandelbar. Zusammen machen sie rund 30 Prozent der Stromrechnung aus. Rund 30 Prozent entfallen auf Steuern und Abgaben, rund 40 Prozent auf den Energiepreis des Lieferanten — der einzige Block, den ein Anbieterwechsel senkt. Welche Zeile wohin gehört, zeigt Stromrechnung lesen.
Was Haushalte konkret von ihr haben
Zwei Angebote sind für Haushalte direkt nutzbar:
- Tarifkalkulator. Der Preisvergleich der Behörde ist das gesetzlich vorgesehene Vergleichsinstrument für Strom- und Gasangebote. Er rechnet mit dem eigenen Jahresverbrauch und dem eigenen Netzgebiet und weist Rabatte, Bindungsfristen und Preisgarantien aus.
- Schlichtungsstelle. Sie schlichtet Streitigkeiten zwischen Kunden und Netzbetreibern oder Lieferanten, etwa bei Nachverrechnungen oder einem strittigen Vertragsrücktritt. Voraussetzung ist ein dokumentierter, gescheiterter Einigungsversuch mit dem Unternehmen, der nicht länger als ein Jahr zurückliegt. Ein Lösungsvorschlag wird nur bindend, wenn beide Seiten zustimmen. Während des Verfahrens ist die Fälligkeit des strittigen Rechnungsbetrags aufgeschoben; ein Betrag in Höhe des Durchschnitts der letzten drei Rechnungen darf trotzdem sofort eingefordert werden.
Für allgemeine Fragen zu Rechnung, Anmeldung oder Anbieterwechsel gibt es zusätzlich die kostenlose Energie-Hotline unter 0800 21 20 20. Wer vor dem Anruf wissen will, wie viel bei ihm zu holen ist, überschlägt es im Ersparnisrechner — der Wechsel selbst ist gesetzlich kostenlos, wie in Stromanbieter wechseln in Österreich beschrieben.
Verwandte Begriffe
- NetzentgeltDas Netzentgelt ist der Preis für den Transport von Strom oder Gas durch das Leitungsnetz bis zum Zähler. Es geht an den Netzbetreiber des jeweiligen Netzgebiets, wird von der E-Control verordnet und macht rund 30 Prozent der Stromrechnung aus.
- NetzverlustentgeltDas Netzverlustentgelt ist ein Teil des Stromnetzentgelts und deckt jene Energie ab, die beim Transport im Leitungsnetz verloren geht. Es wird in Cent je Kilowattstunde verrechnet, von der E-Control verordnet und fällt nur bei Strom an, nicht bei Gas.
- MessentgeltDas Messentgelt ist der monatliche Fixbetrag für Errichtung, Betrieb und Ablesung des Zählers. Es steht auf der Rechnung meist als Entgelt für Messleistungen, gehört zum Netzentgelt und wird von der E-Control verordnet.
- NetzbetreiberDer Netzbetreiber betreibt Leitungen, Anschluss und Zähler in einem Netzgebiet und verrechnet dafür das Netzentgelt. Er ist nicht frei wählbar, sondern ergibt sich aus der Adresse, und bleibt bei einem Anbieterwechsel unverändert.
- GrundversorgungDie Grundversorgung ist der gesetzliche Auffangtarif für Haushalte ohne aktiv gewählten Stromvertrag: Der Lieferant muss beliefern, wenn sich ein Haushalt darauf beruft. In Österreich kostet sie 30 bis 42 ct/kWh, ein guter Wechseltarif 19 bis 27 ct/kWh.
- BindungsfristDie Bindungsfrist ist der vertraglich vereinbarte Zeitraum, in dem ein Energieliefervertrag nicht ordentlich gekündigt werden kann. In Österreich muss eine ordentliche Kündigung spätestens zum Ende des ersten Vertragsjahres möglich sein.