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Messentgelt

Auch: Entgelt für Messleistungen, Messpreis, Zählermiete, Messgebühr

Kurz erklärt

Das Messentgelt ist der monatliche Fixbetrag für Errichtung, Betrieb und Ablesung des Zählers. Es steht auf der Rechnung meist als Entgelt für Messleistungen, gehört zum Netzentgelt und wird von der E-Control verordnet.

Wofür das Messentgelt bezahlt wird

Das Messentgelt deckt die Kosten ab, die dem Netzbetreiber direkt für den Zähler entstehen: Errichtung, Betrieb, Eichung und das Auslesen der Zählerstände. Es ist die dritte Position des Netzentgelts, neben dem Netznutzungsentgelt und dem Netzverlustentgelt, und geht an den Netzbetreiber des Netzgebiets — nicht an den Stromlieferanten. Auf der Rechnung steht es fast immer unter der Bezeichnung “Entgelt für Messleistungen”. Anders als der Arbeitspreis ist es eine fixe Position: Es fällt je Zählpunkt und Monat an, unabhängig davon, wie viele Kilowattstunden durch den Zähler laufen.

Wie hoch das Messentgelt ist

Die Beträge legt die Regulierungskommission der E-Control in der Systemnutzungsentgelte-Verordnung fest. § 10 dieser Verordnung nennt für Haushaltszähler in der Niederspannung folgende Höchstbeträge je Kalendermonat, jeweils netto:

ZählungsartHöchstbetrag
Drehstromzählung und andere Niederspannungszählungen2,40 € pro Monat
Wechselstromzählung1,00 € pro Monat
Zusätzliche Tarif- oder Lastschaltung1,00 € pro Monat

Für einen Haushalt mit Drehstromzählung sind das höchstens 28,80 Euro pro Jahr netto, zuzüglich Umsatzsteuer. Gemessen an einer Stromrechnung von rund 1.015 Euro im Jahr — dem Betrag, der sich beim E-Control-Referenzverbrauch von 3.500 kWh und einem Durchschnittspreis von rund 29 ct/kWh brutto ergibt — ist das ein kleiner Posten. Welche Zeile auf der Rechnung wozu gehört, zeigt Stromrechnung lesen.

Der häufigste Irrtum: das Messentgelt lässt sich nicht wegwechseln

Das Messentgelt hängt am Zähler und am Netzgebiet, nicht am Liefervertrag. Ein Anbieterwechsel senkt es um keinen Cent — er wirkt ausschließlich auf den Energiepreis, der rund 40 Prozent der Rechnung ausmacht. Ebenso wenig sieht § 10 der Systemnutzungsentgelte-Verordnung einen höheren Betrag dafür vor, dass ein intelligentes Messgerät statt eines älteren Zählers verbaut ist; für die Prepayment-Funktion mit intelligentem Messgerät nennt die Verordnung sogar 0,00 Euro. Was der Zählertausch sonst bedeutet, steht in Smart Meter in Österreich. Wie viel beim beeinflussbaren Teil der Rechnung zu holen ist, rechnen Sie im Ersparnisrechner aus.

Verwandte Begriffe

Quellen