Bindungsfrist
Auch: Vertragsbindung, Mindestvertragsdauer, Mindestvertragslaufzeit, Befristung
Kurz erklärt
Die Bindungsfrist ist der vertraglich vereinbarte Zeitraum, in dem ein Energieliefervertrag nicht ordentlich gekündigt werden kann. In Österreich muss eine ordentliche Kündigung spätestens zum Ende des ersten Vertragsjahres möglich sein.
Zwei Wochen Kündigungsfrist, längstens ein Jahr Bindung
Haushaltskunden und Kleinunternehmen können ihren Strom- oder Gasliefervertrag mit einer Frist von zwei Wochen kündigen, ohne einen gesonderten Kündigungstermin einhalten zu müssen. Das steht in § 24 des Elektrizitätswirtschaftsgesetzes (ElWG, BGBl. I Nr. 91/2025) und galt inhaltsgleich seit März 2022 in § 76 ElWOG 2010. Für vereinbarte Bindungsfristen enthält derselbe Paragraf die Grenze: Die ordentliche Kündigung muss spätestens zum Ende des ersten Vertragsjahres möglich sein, bei einer kürzeren Bindungsfrist entsprechend früher — danach gilt wieder die Zwei-Wochen-Frist. Der Lieferant selbst braucht für eine Kündigung mindestens acht Wochen. Eine Bindung über zwölf Monate hinaus, die den Kunden festhält, ist damit nicht durchsetzbar.
Wo die Bindungsfrist im Vertrag steht
Vor Vertragsabschluss muss der Lieferant ein Informationsblatt mit den wesentlichen Vertragsinhalten übergeben. Darin stehen laut § 20 Abs. 3 ElWG unter anderem allfällige Bindungsfristen, die Dauer allfälliger Preisgarantien und der erstmögliche Kündigungszeitpunkt für beide Seiten. Läuft eine Bindung aus, muss der Lieferant nach § 25 Abs. 5 ElWG mindestens vier Wochen vorher darüber informieren und auf die Wechselmöglichkeit sowie das Vergleichsinstrument der Regulierungsbehörde hinweisen. Wer diese Nachricht bekommt, hat den besten Zeitpunkt für einen Preisvergleich in der Hand — der Ersparnisrechner braucht dafür nur Jahresverbrauch und aktuellen Preis pro kWh.
Was eine Bindung praktisch kostet
Drei Punkte entscheiden, ob eine Bindung teuer wird:
- Rabatte. Neukundenrabatte beziehen sich laut den Tarifkalkulator-Richtlinien der E-Control auf die ersten zwölf Belieferungsmonate. Bei vorzeitiger Vertragsauflösung werden sie aliquot berücksichtigt, der Vorteil schrumpft also anteilig.
- Keine Ausstiegsgebühr, aber entgangene Ersparnis. Der Lieferantenwechsel ist nach § 25 Abs. 3 ElWG für Endkunden mit keinen gesonderten Kosten verbunden. Eine laufende Bindung wird also nicht bepreist, sie verhindert den Wechsel schlicht — die Rechnung, die zu machen ist, lautet: Differenz zum besseren Tarif mal Monate bis zum Bindungsende.
- Preisänderung. Ändert der Lieferant Entgelte oder Lieferbedingungen, ist der Widerspruch nach § 21 Abs. 2 ElWG binnen vier Wochen ab Zustellung der Mitteilung möglich — kostenlos und ungeachtet allfälliger vertraglicher Bindungen.
Eine Bindung ist kein Nachteil an sich. Sie ist der Preis für Planbarkeit und steht oft in Kombination mit einer Preisgarantie. Teuer wird sie, wenn sie ohne Gegenleistung vereinbart wurde. Wie der Wechsel nach Ablauf abläuft, steht in Stromanbieter wechseln in Österreich, und wer zuerst selbst kündigt, landet in der Grundversorgung.
Verwandte Begriffe
- PreisgarantieEine Preisgarantie ist die Zusage des Lieferanten, den Energiepreis für einen festgelegten Zeitraum nicht zu ändern. Sie gilt in der Regel nur für den Energieanteil der Rechnung — Netzentgelte, Steuern und Abgaben sind üblicherweise nicht erfasst.
- NeukundentarifEin Neukundentarif ist ein Produkt, das ein Lieferant nur Kunden anbietet, die neu zu ihm wechseln. Er liegt regelmäßig deutlich unter dem Preis für Bestandskunden: beim Gas 4,5 bis 5,5 ct/kWh Energiepreis gegenüber 11 bis 19 ct/kWh im Altvertrag.
- GrundversorgungDie Grundversorgung ist der gesetzliche Auffangtarif für Haushalte ohne aktiv gewählten Stromvertrag: Der Lieferant muss beliefern, wenn sich ein Haushalt darauf beruft. In Österreich kostet sie 30 bis 42 ct/kWh, ein guter Wechseltarif 19 bis 27 ct/kWh.
- JahresabrechnungDie Jahresabrechnung rechnet einmal im Jahr den tatsächlichen Energieverbrauch gegen die gezahlten Teilbeträge ab. Sie endet mit einer Gutschrift oder einer Nachzahlung und weist alle Preisbestandteile im Detail aus.
- E-ControlDie E-Control ist die staatliche Regulierungsbehörde für Strom und Gas in Österreich. Sie verordnet die Netzentgelte, betreibt den Tarifkalkulator und führt die Schlichtungsstelle für Streitfälle zwischen Kunden und Energieunternehmen.