Grundversorgung
Auch: Grundversorgungstarif, Allgemeiner Tarif, allgemeine Preise, Auffangtarif
Kurz erklärt
Die Grundversorgung ist der gesetzliche Auffangtarif für Haushalte ohne aktiv gewählten Stromvertrag: Der Lieferant muss beliefern, wenn sich ein Haushalt darauf beruft. In Österreich kostet sie 30 bis 42 ct/kWh, ein guter Wechseltarif 19 bis 27 ct/kWh.
Die Grundversorgung ist ein Anspruch, kein Angebot
Die Grundversorgung ist in Österreich gesetzlich geregelt. Seit dem Elektrizitätswirtschaftsgesetz (ElWG, BGBl. I Nr. 91/2025) steht sie in § 30: Lieferanten, die Haushalte beliefern, müssen jeden Haushaltskunden und jedes Kleinunternehmen im betreffenden Netzgebiet beliefern, wenn sich der Kunde auf die Grundversorgung beruft. Der Fachbegriff dafür ist Kontrahierungszwang — der Lieferant darf den Vertrag nicht ablehnen. Bis Ende 2025 stand die Regelung in § 77 ElWOG 2010. Beliefert wird zu den geltenden Allgemeinen Lieferbedingungen und zum Preis jener Standardprodukte, die der Lieferant Neukunden anbietet; davon zu unterscheiden ist der allgemeine Tarif, in dem Haushalte ohne aktiv gewählten Vertrag beliefert werden und der im Alltag ebenfalls Grundversorgung genannt wird. Eine Sicherheitsleistung darf verlangt werden, sie darf aber einen Monatsteilbetrag nicht übersteigen und ist nach sechs Monaten ohne Zahlungsverzug zurückzuzahlen.
Wie Haushalte in der Grundversorgung landen
Auf der Rechnung erscheint die Grundversorgung als Tarifbezeichnung “Grundversorgung”, “Allgemeiner Tarif” oder “allgemeine Preise” — nicht als eigene Position im Preisblock. Drei Wege führen dorthin: nie aktiv einen Tarif gewählt; selbst gekündigt, bevor ein neuer Vertrag stand; in eine Wohnung eingezogen, ohne einen Liefervertrag anzumelden. Endet der Liefervertrag dagegen ohne eigene Kündigung, greift seit 1. April 2026 die Auffangversorgung nach § 31 ElWG: Der Haushalt wird ab dem Folgetag vom ernannten Auffangversorger beliefert, und dieser Vertrag endet spätestens nach sechs Monaten. Nach einer Eigenkündigung ist die Auffangversorgung ausgeschlossen. Der teuerste Weg in die Grundversorgung ist deshalb die falsche Reihenfolge beim Wechsel, denn beim geordneten Anbieterwechsel kündigt der neue Anbieter den alten Vertrag mit — der Ablauf steht in Stromanbieter wechseln in Österreich.
Was sie kostet und was sie nicht ist
Die Grundversorgung liegt in Österreich bei 30 bis 42 ct/kWh Gesamtpreis, ein guter Wechseltarif bei 19 bis 27 ct/kWh; der Durchschnitt aller Haushalte liegt bei rund 29 ct/kWh. Bei einem Jahresverbrauch von 3.500 kWh — dem Referenzwert der E-Control — entspricht der typische Wechselvorteil von 5 bis 15 ct/kWh beim Energiepreis 175 bis 525 Euro pro Jahr. Details zur Berechnung stehen in Grundversorgung Strom in Österreich, eine Überschlagsrechnung liefert der Ersparnisrechner.
Der verbreitetste Irrtum: Die Grundversorgung sei ein vergünstigter Sozialtarif. Sie ist das Gegenteil — ein Auffangnetz zum vollen Preis. Eine echte Preisstützung für begünstigte Haushalte regelt seit 1. April 2026 § 36 ElWG mit einem unteren Referenzwert von 6 ct/kWh für ein Verbrauchskontingent von 2.900 kWh pro Jahr. Das ist eine eigene Regelung und hat mit der Grundversorgung nichts zu tun.
Verwandte Begriffe
- EnergiepreisDer Energiepreis ist der Teil der Rechnung, den der Lieferant für die gelieferte Energie verlangt — Arbeitspreis in ct/kWh plus Grundpreis in Euro pro Jahr oder pro Monat. Er macht rund 40 Prozent der Stromrechnung aus.
- JahresabrechnungDie Jahresabrechnung rechnet einmal im Jahr den tatsächlichen Energieverbrauch gegen die gezahlten Teilbeträge ab. Sie endet mit einer Gutschrift oder einer Nachzahlung und weist alle Preisbestandteile im Detail aus.
- NetzbetreiberDer Netzbetreiber betreibt Leitungen, Anschluss und Zähler in einem Netzgebiet und verrechnet dafür das Netzentgelt. Er ist nicht frei wählbar, sondern ergibt sich aus der Adresse, und bleibt bei einem Anbieterwechsel unverändert.
- BindungsfristDie Bindungsfrist ist der vertraglich vereinbarte Zeitraum, in dem ein Energieliefervertrag nicht ordentlich gekündigt werden kann. In Österreich muss eine ordentliche Kündigung spätestens zum Ende des ersten Vertragsjahres möglich sein.
- NeukundentarifEin Neukundentarif ist ein Produkt, das ein Lieferant nur Kunden anbietet, die neu zu ihm wechseln. Er liegt regelmäßig deutlich unter dem Preis für Bestandskunden: beim Gas 4,5 bis 5,5 ct/kWh Energiepreis gegenüber 11 bis 19 ct/kWh im Altvertrag.
- E-ControlDie E-Control ist die staatliche Regulierungsbehörde für Strom und Gas in Österreich. Sie verordnet die Netzentgelte, betreibt den Tarifkalkulator und führt die Schlichtungsstelle für Streitfälle zwischen Kunden und Energieunternehmen.