Jahresabrechnung
Auch: Jahresrechnung, Verbrauchsabrechnung, Energieabrechnung, Stromabrechnung
Kurz erklärt
Die Jahresabrechnung rechnet einmal im Jahr den tatsächlichen Energieverbrauch gegen die gezahlten Teilbeträge ab. Sie endet mit einer Gutschrift oder einer Nachzahlung und weist alle Preisbestandteile im Detail aus.
Was die Jahresabrechnung leistet
Einmal im Jahr stellt der Anbieter dem abgerechneten Verbrauch die bereits gezahlten Teilbeträge gegenüber. Liegt der tatsächliche Verbrauch unter der Prognose, entsteht eine Gutschrift, liegt er darüber, eine Nachzahlung. Im selben Zug werden die Teilbeträge für den nächsten Abrechnungszeitraum neu festgesetzt, und meistens ist der erste neue Teilbetrag auf derselben Rechnung schon mitverrechnet. Die Jahresabrechnung ist damit das einzige Dokument, das Ihren abgerechneten Jahresverbrauch in kWh und Ihre Jahreskosten in Euro nennt — die Teilbeträge davor sind reine Prognosen.
Welche Angaben in der Jahresabrechnung stehen
Auf dem Detailblatt finden Sie die Positionen, die für einen Tarifvergleich und einen Anbieterwechsel gebraucht werden:
- Zählerstände samt Hinweis, ob abgelesen oder rechnerisch ermittelt wurde
- Verbrauch in kWh und der zugehörige Abrechnungszeitraum
- Energiepreis mit Arbeitspreis in ct/kWh und Grundpreis
- Netzentgelt und Steuern und Abgaben, getrennt ausgewiesen
- Zählpunktnummer, 33-stellig, beginnend mit AT
- geleistete Teilbeträge und der Gesamtbetrag
Manche Positionen stehen mehrfach auf der Rechnung. Das ist kein Fehler, sondern die Folge von Preisänderungen innerhalb des Abrechnungszeitraums: Jeder Zeitabschnitt wird mit dem damals gültigen Preis angeführt. Die Zeilen im Einzelnen erklärt Stromrechnung lesen.
Fristen und der Prüfschritt, der sich lohnt
Abgerechnet wird einmal jährlich. Die Rechnung ist nach den von der E-Control genehmigten Allgemeinen Netzbedingungen spätestens sechs Wochen nach der für die Abrechnungsperiode relevanten Zählerstandsermittlung beziehungsweise nach Vorliegen aller verrechnungsrelevanten Informationen zu legen; endet das Vertragsverhältnis, gilt für die Abschlussrechnung dieselbe Frist ab Beendigung des Vertragsverhältnisses. Der wichtigste Prüfschritt ist der Gesamtpreis pro Kilowattstunde: Rechnungsbetrag in Euro geteilt durch Verbrauch in kWh mal 100 ergibt den Preis in ct/kWh. Zur Einordnung: Ein österreichischer Haushalt zahlt im Schnitt rund 29 ct/kWh brutto, gute Wechseltarife liegen bei 19–27 ct/kWh, die Grundversorgung bei 30–42 ct/kWh. Die vollständige Prüfliste steht in Jahresabrechnung prüfen, die Rechnung übernimmt auf Wunsch der Ersparnisrechner.
Verwandte Begriffe
- AbschlagDer Abschlag ist die regelmäßige Vorauszahlung auf den Energieverbrauch, in Österreich meist Teilbetrag genannt. Er wird aus dem geschätzten Jahresverbrauch berechnet und später mit dem tatsächlichen Verbrauch verrechnet.
- ZählpunktnummerDie Zählpunktnummer ist die 33-stellige Kennung einer Entnahmestelle im österreichischen Strom- oder Gasnetz. Sie beginnt mit AT, steht auf der Jahresabrechnung und bleibt bei Zählertausch und Anbieterwechsel unverändert.
- KilowattstundeEine Kilowattstunde (kWh) ist die Energiemenge, die ein Gerät mit 1.000 Watt Leistung in einer Stunde verbraucht. Strom und Gas werden in kWh abgerechnet; die E-Control rechnet beim Strom mit 3.500 kWh Jahresverbrauch.
- EnergiepreisDer Energiepreis ist der Teil der Rechnung, den der Lieferant für die gelieferte Energie verlangt — Arbeitspreis in ct/kWh plus Grundpreis in Euro pro Jahr oder pro Monat. Er macht rund 40 Prozent der Stromrechnung aus.
- NetzentgeltDas Netzentgelt ist der Preis für den Transport von Strom oder Gas durch das Leitungsnetz bis zum Zähler. Es geht an den Netzbetreiber des jeweiligen Netzgebiets, wird von der E-Control verordnet und macht rund 30 Prozent der Stromrechnung aus.