Neukundentarif
Auch: Neukundenpreis, Neukundenrabatt, Neukundenbonus, Wechseltarif
Kurz erklärt
Ein Neukundentarif ist ein Produkt, das ein Lieferant nur Kunden anbietet, die neu zu ihm wechseln. Er liegt regelmäßig deutlich unter dem Preis für Bestandskunden: beim Gas 4,5 bis 5,5 ct/kWh Energiepreis gegenüber 11 bis 19 ct/kWh im Altvertrag.
Wer als Neukunde gilt
Die Definition ist enger, als viele annehmen. In den Tarifkalkulator-Richtlinien der E-Control gilt als Neukunde, wer durch Abschluss eines neuen Vertrags Kunde der jeweiligen Marke eines Lieferanten wird und es unmittelbar davor nicht war. Auch Rückkehrer zählen dazu, unabhängig davon, wie lange sie bei einer anderen Marke waren. Wer dagegen beim selben Anbieter nur das Produkt wechselt, ist kein Neukunde, sondern Bestandskunde mit einem Produktwechsel — und bekommt in der Regel andere Konditionen. Produkte, die ausschließlich Bestandskunden offenstehen, werden im Tarifkalkulator gesondert gekennzeichnet und erscheinen nicht in der normalen Ergebnisliste.
Wie groß der Abstand zum Bestandskundenpreis ist
Der Neukundentarif ist der Hebel, der beim Anbieterwechsel überhaupt etwas bewegt. Der reine Energiepreis unterscheidet sich zwischen österreichischen Anbietern um bis zu 60 Prozent, und genau dieser Anteil — rund 40 Prozent der Rechnung — ist beeinflussbar. Netzentgelt und Abgaben bleiben gleich.
| Produkt | Preisniveau |
|---|---|
| Strom, Grundversorgung | 30–42 ct/kWh Gesamtpreis |
| Strom, guter Wechseltarif | 19–27 ct/kWh Gesamtpreis |
| Gas, Neukunden | 4,5–5,5 ct/kWh Energiepreis |
| Gas, Bestandskunden im Altvertrag | 11–19 ct/kWh Energiepreis |
Bei 3.500 kWh Strom im Jahr entspricht ein um 5 bis 15 ct/kWh niedrigerer Energiepreis 175 bis 525 Euro pro Jahr. Beim gasbeheizten Haushalt mit 15.000 kWh im Jahr sind seit 2022 nicht gewechselte Verträge typischerweise 300 bis 600 Euro pro Jahr teurer als der aktuelle Neukundenpreis — nachzulesen in Gaspreis Österreich: Bestandskunden und Neukunden.
Worauf beim Neukundentarif zu achten ist
Neukundenrabatte beziehen sich laut E-Control-Richtlinie auf die ersten zwölf Belieferungsmonate und werden bei vorzeitiger Vertragsauflösung aliquot berücksichtigt. Entscheidend ist deshalb nicht der Einstiegspreis, sondern der Preis ab dem 13. Monat. Drei Prüfpunkte reichen: Wie lange gilt der Rabatt? Gibt es eine Bindungsfrist oder eine Preisgarantie? Und wie hoch sind Arbeitspreis und Grundpreis zusammen beim eigenen Jahresverbrauch — ein niedriger Arbeitspreis nützt wenig, wenn der Grundpreis ihn auffrisst.
Ein Nebeneffekt der neuen Rechtslage: Seit dem ElWG (BGBl. I Nr. 91/2025) wird die Grundversorgung zum Preis jener Standardprodukte geliefert, die der Lieferant Neukunden anbietet. Der Neukundenpreis ist damit nicht nur ein Marketinginstrument, sondern auch die Bezugsgröße für den gesetzlichen Auffangtarif. Was ein Wechsel im eigenen Fall bringt, überschlägt der Ersparnisrechner; der Ablauf steht in Stromanbieter wechseln in Österreich.
Verwandte Begriffe
- EnergiepreisDer Energiepreis ist der Teil der Rechnung, den der Lieferant für die gelieferte Energie verlangt — Arbeitspreis in ct/kWh plus Grundpreis in Euro pro Jahr oder pro Monat. Er macht rund 40 Prozent der Stromrechnung aus.
- ArbeitspreisDer Arbeitspreis ist der verbrauchsabhängige Teil des Strom- oder Gaspreises und wird in Cent je Kilowattstunde verrechnet. Auf österreichischen Rechnungen steht er zweimal: beim Energiepreis des Lieferanten und beim Netznutzungsentgelt.
- GrundpreisDer Grundpreis ist der verbrauchsunabhängige Fixbetrag einer Strom- oder Gasrechnung, ausgewiesen in Euro pro Jahr oder pro Monat. Er fällt auch dann an, wenn in einem Abrechnungszeitraum keine einzige Kilowattstunde verbraucht wird.
- PreisgarantieEine Preisgarantie ist die Zusage des Lieferanten, den Energiepreis für einen festgelegten Zeitraum nicht zu ändern. Sie gilt in der Regel nur für den Energieanteil der Rechnung — Netzentgelte, Steuern und Abgaben sind üblicherweise nicht erfasst.
- BindungsfristDie Bindungsfrist ist der vertraglich vereinbarte Zeitraum, in dem ein Energieliefervertrag nicht ordentlich gekündigt werden kann. In Österreich muss eine ordentliche Kündigung spätestens zum Ende des ersten Vertragsjahres möglich sein.
- GrundversorgungDie Grundversorgung ist der gesetzliche Auffangtarif für Haushalte ohne aktiv gewählten Stromvertrag: Der Lieferant muss beliefern, wenn sich ein Haushalt darauf beruft. In Österreich kostet sie 30 bis 42 ct/kWh, ein guter Wechseltarif 19 bis 27 ct/kWh.