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Vertrag

Neukundentarif

Auch: Neukundenpreis, Neukundenrabatt, Neukundenbonus, Wechseltarif

Kurz erklärt

Ein Neukundentarif ist ein Produkt, das ein Lieferant nur Kunden anbietet, die neu zu ihm wechseln. Er liegt regelmäßig deutlich unter dem Preis für Bestandskunden: beim Gas 4,5 bis 5,5 ct/kWh Energiepreis gegenüber 11 bis 19 ct/kWh im Altvertrag.

Wer als Neukunde gilt

Die Definition ist enger, als viele annehmen. In den Tarifkalkulator-Richtlinien der E-Control gilt als Neukunde, wer durch Abschluss eines neuen Vertrags Kunde der jeweiligen Marke eines Lieferanten wird und es unmittelbar davor nicht war. Auch Rückkehrer zählen dazu, unabhängig davon, wie lange sie bei einer anderen Marke waren. Wer dagegen beim selben Anbieter nur das Produkt wechselt, ist kein Neukunde, sondern Bestandskunde mit einem Produktwechsel — und bekommt in der Regel andere Konditionen. Produkte, die ausschließlich Bestandskunden offenstehen, werden im Tarifkalkulator gesondert gekennzeichnet und erscheinen nicht in der normalen Ergebnisliste.

Wie groß der Abstand zum Bestandskundenpreis ist

Der Neukundentarif ist der Hebel, der beim Anbieterwechsel überhaupt etwas bewegt. Der reine Energiepreis unterscheidet sich zwischen österreichischen Anbietern um bis zu 60 Prozent, und genau dieser Anteil — rund 40 Prozent der Rechnung — ist beeinflussbar. Netzentgelt und Abgaben bleiben gleich.

ProduktPreisniveau
Strom, Grundversorgung30–42 ct/kWh Gesamtpreis
Strom, guter Wechseltarif19–27 ct/kWh Gesamtpreis
Gas, Neukunden4,5–5,5 ct/kWh Energiepreis
Gas, Bestandskunden im Altvertrag11–19 ct/kWh Energiepreis

Bei 3.500 kWh Strom im Jahr entspricht ein um 5 bis 15 ct/kWh niedrigerer Energiepreis 175 bis 525 Euro pro Jahr. Beim gasbeheizten Haushalt mit 15.000 kWh im Jahr sind seit 2022 nicht gewechselte Verträge typischerweise 300 bis 600 Euro pro Jahr teurer als der aktuelle Neukundenpreis — nachzulesen in Gaspreis Österreich: Bestandskunden und Neukunden.

Worauf beim Neukundentarif zu achten ist

Neukundenrabatte beziehen sich laut E-Control-Richtlinie auf die ersten zwölf Belieferungsmonate und werden bei vorzeitiger Vertragsauflösung aliquot berücksichtigt. Entscheidend ist deshalb nicht der Einstiegspreis, sondern der Preis ab dem 13. Monat. Drei Prüfpunkte reichen: Wie lange gilt der Rabatt? Gibt es eine Bindungsfrist oder eine Preisgarantie? Und wie hoch sind Arbeitspreis und Grundpreis zusammen beim eigenen Jahresverbrauch — ein niedriger Arbeitspreis nützt wenig, wenn der Grundpreis ihn auffrisst.

Ein Nebeneffekt der neuen Rechtslage: Seit dem ElWG (BGBl. I Nr. 91/2025) wird die Grundversorgung zum Preis jener Standardprodukte geliefert, die der Lieferant Neukunden anbietet. Der Neukundenpreis ist damit nicht nur ein Marketinginstrument, sondern auch die Bezugsgröße für den gesetzlichen Auffangtarif. Was ein Wechsel im eigenen Fall bringt, überschlägt der Ersparnisrechner; der Ablauf steht in Stromanbieter wechseln in Österreich.

Verwandte Begriffe

Quellen