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Vertrag

Preisgarantie

Auch: Preisfixierung, Fixpreis, Festpreis, Produkt mit Preisgarantie

Kurz erklärt

Eine Preisgarantie ist die Zusage des Lieferanten, den Energiepreis für einen festgelegten Zeitraum nicht zu ändern. Sie gilt in der Regel nur für den Energieanteil der Rechnung — Netzentgelte, Steuern und Abgaben sind üblicherweise nicht erfasst.

Was eine Preisgarantie abdeckt

Die E-Control beschreibt ein Produkt mit Preisgarantie als Fixpreismodell, bei dem der Lieferant den angebotenen Preis ab Vertragsabschluss bis zu einem festgelegten Datum oder für eine fest definierte Zeitspanne garantiert unverändert lässt. Garantiert wird dabei der Energiepreis, also der Arbeitspreis in ct/kWh und meist auch der Grundpreis in Euro pro Jahr. Das ist rund 40 Prozent einer österreichischen Stromrechnung. Die übrigen rund 60 Prozent — Netzentgelt mit rund 30 Prozent sowie Steuern und Abgaben mit rund 30 Prozent — legt kein Lieferant fest: Die Netzentgelte verordnet die Regulierungskommission der E-Control, die Abgaben setzt der Gesetzgeber fest. Eine Rechnung kann deshalb trotz aufrechter Preisgarantie steigen. Welche Position zu welchem Block gehört, zeigt Stromrechnung lesen.

Was das Gesetz dazu vorschreibt

Seit 1. April 2026 gilt § 22 Abs. 5 ElWG: Lieferanten, die mehr als 25.000 Zählpunkte beliefern, müssen auch Lieferverträge mit festen Energiepreisen anbieten. Solche Verträge dürfen sie frühestens ein Jahr nach Vertragsabschluss einseitig zu Lasten des Kunden ändern oder kündigen. Damit gibt es beim Festpreisprodukt eine gesetzliche Untergrenze von zwölf Monaten Preissicherheit. Zusätzlich verlangt § 20 Abs. 3 ElWG, dass die Dauer einer allfälligen Preisgarantie vor Vertragsabschluss im Informationsblatt steht — gemeinsam mit allfälligen Bindungsfristen und dem erstmöglichen Kündigungszeitpunkt. Wer wissen will, ob ein Angebot eine echte Preisgarantie enthält, findet die Antwort dort und nicht im Werbetext.

Der häufigste Irrtum: Garantie ist keine Bindung

Eine Preisgarantie verpflichtet den Lieferanten, nicht den Kunden. Sie bedeutet für sich genommen keine Bindungsfrist: Haushaltskunden können den Vertrag nach § 24 ElWG mit zwei Wochen Frist kündigen, auch während einer laufenden Preisgarantie. Umgekehrt gibt es Verträge mit Bindung, aber ohne Preisgarantie. Ein “Produkt ohne Preisgarantie” ist in den Tarifkalkulator-Richtlinien der E-Control als Fixpreisprodukt definiert, dessen Preis jederzeit geändert werden kann und das den Kunden im Fall der Änderung zur Kündigung berechtigt — unabhängig davon, ob eine Bindungsfrist vereinbart ist.

Beachtenswert ist das Ende der Garantie. Danach gilt der reguläre Preis des Lieferanten, und der liegt oft deutlich über dem Einstiegsniveau. Wer den Termin notiert und rechtzeitig vergleicht, verhindert den stillen Übergang in einen teuren Bestandskundentarif. Was ein Wechsel bei Ihrem Verbrauch bringt, zeigt der Ersparnisrechner; wie sich der Preis pro kWh zusammensetzt, steht in Was kostet eine kWh Strom in Österreich.

Verwandte Begriffe

Quellen