Preisgarantie
Auch: Preisfixierung, Fixpreis, Festpreis, Produkt mit Preisgarantie
Kurz erklärt
Eine Preisgarantie ist die Zusage des Lieferanten, den Energiepreis für einen festgelegten Zeitraum nicht zu ändern. Sie gilt in der Regel nur für den Energieanteil der Rechnung — Netzentgelte, Steuern und Abgaben sind üblicherweise nicht erfasst.
Was eine Preisgarantie abdeckt
Die E-Control beschreibt ein Produkt mit Preisgarantie als Fixpreismodell, bei dem der Lieferant den angebotenen Preis ab Vertragsabschluss bis zu einem festgelegten Datum oder für eine fest definierte Zeitspanne garantiert unverändert lässt. Garantiert wird dabei der Energiepreis, also der Arbeitspreis in ct/kWh und meist auch der Grundpreis in Euro pro Jahr. Das ist rund 40 Prozent einer österreichischen Stromrechnung. Die übrigen rund 60 Prozent — Netzentgelt mit rund 30 Prozent sowie Steuern und Abgaben mit rund 30 Prozent — legt kein Lieferant fest: Die Netzentgelte verordnet die Regulierungskommission der E-Control, die Abgaben setzt der Gesetzgeber fest. Eine Rechnung kann deshalb trotz aufrechter Preisgarantie steigen. Welche Position zu welchem Block gehört, zeigt Stromrechnung lesen.
Was das Gesetz dazu vorschreibt
Seit 1. April 2026 gilt § 22 Abs. 5 ElWG: Lieferanten, die mehr als 25.000 Zählpunkte beliefern, müssen auch Lieferverträge mit festen Energiepreisen anbieten. Solche Verträge dürfen sie frühestens ein Jahr nach Vertragsabschluss einseitig zu Lasten des Kunden ändern oder kündigen. Damit gibt es beim Festpreisprodukt eine gesetzliche Untergrenze von zwölf Monaten Preissicherheit. Zusätzlich verlangt § 20 Abs. 3 ElWG, dass die Dauer einer allfälligen Preisgarantie vor Vertragsabschluss im Informationsblatt steht — gemeinsam mit allfälligen Bindungsfristen und dem erstmöglichen Kündigungszeitpunkt. Wer wissen will, ob ein Angebot eine echte Preisgarantie enthält, findet die Antwort dort und nicht im Werbetext.
Der häufigste Irrtum: Garantie ist keine Bindung
Eine Preisgarantie verpflichtet den Lieferanten, nicht den Kunden. Sie bedeutet für sich genommen keine Bindungsfrist: Haushaltskunden können den Vertrag nach § 24 ElWG mit zwei Wochen Frist kündigen, auch während einer laufenden Preisgarantie. Umgekehrt gibt es Verträge mit Bindung, aber ohne Preisgarantie. Ein “Produkt ohne Preisgarantie” ist in den Tarifkalkulator-Richtlinien der E-Control als Fixpreisprodukt definiert, dessen Preis jederzeit geändert werden kann und das den Kunden im Fall der Änderung zur Kündigung berechtigt — unabhängig davon, ob eine Bindungsfrist vereinbart ist.
Beachtenswert ist das Ende der Garantie. Danach gilt der reguläre Preis des Lieferanten, und der liegt oft deutlich über dem Einstiegsniveau. Wer den Termin notiert und rechtzeitig vergleicht, verhindert den stillen Übergang in einen teuren Bestandskundentarif. Was ein Wechsel bei Ihrem Verbrauch bringt, zeigt der Ersparnisrechner; wie sich der Preis pro kWh zusammensetzt, steht in Was kostet eine kWh Strom in Österreich.
Verwandte Begriffe
- EnergiepreisDer Energiepreis ist der Teil der Rechnung, den der Lieferant für die gelieferte Energie verlangt — Arbeitspreis in ct/kWh plus Grundpreis in Euro pro Jahr oder pro Monat. Er macht rund 40 Prozent der Stromrechnung aus.
- ArbeitspreisDer Arbeitspreis ist der verbrauchsabhängige Teil des Strom- oder Gaspreises und wird in Cent je Kilowattstunde verrechnet. Auf österreichischen Rechnungen steht er zweimal: beim Energiepreis des Lieferanten und beim Netznutzungsentgelt.
- GrundpreisDer Grundpreis ist der verbrauchsunabhängige Fixbetrag einer Strom- oder Gasrechnung, ausgewiesen in Euro pro Jahr oder pro Monat. Er fällt auch dann an, wenn in einem Abrechnungszeitraum keine einzige Kilowattstunde verbraucht wird.
- NetzentgeltDas Netzentgelt ist der Preis für den Transport von Strom oder Gas durch das Leitungsnetz bis zum Zähler. Es geht an den Netzbetreiber des jeweiligen Netzgebiets, wird von der E-Control verordnet und macht rund 30 Prozent der Stromrechnung aus.
- BindungsfristDie Bindungsfrist ist der vertraglich vereinbarte Zeitraum, in dem ein Energieliefervertrag nicht ordentlich gekündigt werden kann. In Österreich muss eine ordentliche Kündigung spätestens zum Ende des ersten Vertragsjahres möglich sein.
- NeukundentarifEin Neukundentarif ist ein Produkt, das ein Lieferant nur Kunden anbietet, die neu zu ihm wechseln. Er liegt regelmäßig deutlich unter dem Preis für Bestandskunden: beim Gas 4,5 bis 5,5 ct/kWh Energiepreis gegenüber 11 bis 19 ct/kWh im Altvertrag.