Smart Meter
Auch: intelligentes Messgerät, digitaler Stromzähler, Smart Metering, intelligenter Zähler
Kurz erklärt
Ein Smart Meter ist ein digitaler Stromzähler, der die Energiewerte im Intervall von 15 Minuten misst und mindestens täglich aus der Ferne ausgelesen wird. Eingebaut wird er vom Netzbetreiber des Netzgebiets, nicht vom Energieanbieter.
Was ein Smart Meter ist und was er können muss
Ein Smart Meter ist ein digitaler Stromzähler, der den Verbrauch nicht als einzelnen Jahreswert erfasst, sondern in Viertelstundenschritten, und der aus der Ferne ausgelesen werden kann. Die Mindestanforderungen an intelligente Messgeräte stehen in Österreich in § 50 des Elektrizitätswirtschaftsgesetzes (ElWG, BGBl. I Nr. 91/2025), das seit 24. Dezember 2025 gilt. Danach muss ein Smart Meter die Energiewerte in einem Intervall von 15 Minuten messen und speichern können, diese Werte zumindest 60 Kalendertage im Gerät selbst vorhalten und eine tägliche Fernauslesung über eine bidirektionale Kommunikationsschnittstelle erlauben. Möglich sein müssen außerdem Unterbrechung und Freigabe der Anlage aus der Ferne sowie eine unidirektionale Kundenschnittstelle, über die das Gerät die gemessenen Energiewerte ausgibt. Die Sichtanzeige am Gerät zeigt standardmäßig nur den aktuellen Zählerstand.
Eingebaut wird das Gerät vom Netzbetreiber des Netzgebiets, nicht vom Energieanbieter. Der Zähler bekommt dabei eine neue Zählernummer; die Zählpunktnummer der Entnahmestelle bleibt unverändert.
Der Rollout ist weitgehend abgeschlossen
Die Intelligente Messgeräte-Einführungsverordnung (IME-VO) gab vor, dass bis Ende 2024 mindestens 95 Prozent der Zählpunkte eines Netzbetreibers mit intelligenten Messgeräten ausgestattet sind. Erreicht wurden laut Smart-Meter-Monitoringbericht der E-Control zum Stichtag Ende 2024 österreichweit 6.530.091 von 6.737.329 betroffenen Zählpunkten — eine Ausrollungsquote von 96,9 Prozent. 90 von 117 Verteilernetzbetreibern hatten das 95-Prozent-Ziel zu diesem Zeitpunkt erreicht.
Widerspruch: gegen die Datenfunktionen, nicht gegen das Gerät
Haushaltskunden können nach § 54 Abs. 2 ElWG gegenüber dem Netzbetreiber der Speicherung und Übertragung von Tages- und Viertelstundenenergiewerten widersprechen. Das ist an Bedingungen geknüpft, die gleichzeitig erfüllt sein müssen: unter anderem darf am Zählpunkt kein aufrechter Liefervertrag mit dynamischen Energiepreisen bestehen, und dem Zählpunkt darf keine Wärmepumpe, kein Ladepunkt und keine Energiespeicheranlage zugeordnet sein.
Zwei Dinge bleiben auch bei berechtigtem Widerspruch: Der für die Abrechnung nötige Zählerstand muss auslesbar und übertragbar sein, und die Monatswerte samt dem höchsten monatlichen Viertelstundenleistungswert werden weiter gemessen, für Abrechnungszwecke ausgelesen und übermittelt; sie bleiben 15 Monate am Gerät gespeichert. Der Widerspruch richtet sich also gegen die feingranularen Verbrauchsdaten, nicht gegen den Gerätetausch selbst.
Der verbreitete Irrtum: der Zähler spart kein Geld
Ein Smart Meter senkt für sich genommen weder den Verbrauch noch den Preis. Er macht den Verbrauch nur sichtbar — wer die Tages- und Viertelstundenwerte im Portal des Netzbetreibers ansieht, erkennt Grundlast und Verbrauchsspitzen und kann daraus Schlüsse ziehen. Das Entgelt für Messleistungen fällt in Euro pro Monat an, ist Teil des von der E-Control verordneten Netzentgelts und je Netzgebiet unterschiedlich hoch. Am Energiepreis ändert der Zähler nichts: Der bleibt der Teil der Rechnung, der über einen Anbieterwechsel beeinflussbar ist. Wie sich die Positionen zueinander verhalten, zeigt Stromrechnung lesen; was Ihr Tarif im Vergleich kostet, rechnet der Ersparnisrechner aus.
Verwandte Begriffe
- ZählpunktEin Zählpunkt ist die Stelle im Strom- oder Gasnetz, an der Energie an eine Anlage übergeben oder aus ihr eingespeist wird. Jeder Zählpunkt trägt eine eigene, dauerhafte Kennung und wird getrennt gemessen und abgerechnet.
- ZählernummerDie Zählernummer ist die Kennung des Zählgeräts, das Ihren Verbrauch misst. Sie steht auf dem Typenschild am Zähler, ist deutlich kürzer als die 33-stellige Zählpunktnummer und ändert sich, sobald das Gerät getauscht wird.
- NetzbetreiberDer Netzbetreiber betreibt Leitungen, Anschluss und Zähler in einem Netzgebiet und verrechnet dafür das Netzentgelt. Er ist nicht frei wählbar, sondern ergibt sich aus der Adresse, und bleibt bei einem Anbieterwechsel unverändert.
Quellen
- RIS: Elektrizitätswirtschaftsgesetz (ElWG), § 50 — Anforderungen an intelligente Messgeräte
- RIS: Elektrizitätswirtschaftsgesetz (ElWG), § 54 — Auslesung von intelligenten Messgeräten
- E-Control: Bericht zur Einführung von intelligenten Messgeräten in Österreich 2025 (Berichtsjahr 2024)
- E-Control: Komponenten der Strom- und Gasnetzentgelte