Kragl Energie
Recht

Elektrizitätsabgabe

Auch: Stromsteuer, Energieabgabe auf Strom, Abgabe auf elektrische Energie

Kurz erklärt

Die Elektrizitätsabgabe ist eine Bundessteuer auf jede gelieferte Kilowattstunde Strom. Sie steht als eigene Zeile auf der Stromrechnung und beträgt 2026 für Haushalte nach dem Stromkostenzuschussgesetz 0,1 ct/kWh, sonst 0,82 ct/kWh.

Was die Elektrizitätsabgabe ist

Die Elektrizitätsabgabe ist eine Steuer des Bundes auf elektrische Energie, geregelt im Elektrizitätsabgabegesetz. Sie fällt je gelieferter Kilowattstunde an und gehört damit zu den variablen Kosten einer Stromrechnung: Wer weniger verbraucht, zahlt weniger. Abgabenschuldner ist nicht der Haushalt, sondern der Lieferant — er berechnet die Abgabe selbst und führt sie an das Finanzamt ab, das auch für die Umsatzsteuer zuständig ist. Auf der Rechnung erscheint sie im Block “Steuern und Abgaben”, der zusammen mit der Umsatzsteuer und weiteren Posten rund 30 Prozent des Gesamtpreises ausmacht. Auf die Elektrizitätsabgabe selbst wird zusätzlich Umsatzsteuer verrechnet.

Die Sätze und ihre Zeiträume

Die Sätze stehen in § 4 Elektrizitätsabgabegesetz. Der niedrige Satz für 2026 gilt nur für Lieferungen an natürliche Personen, die die Voraussetzungen des Stromkostenzuschussgesetzes erfüllen.

ZeitraumSatz je kWh
Regelsatz laut Elektrizitätsabgabegesetz1,5 ct (0,015 €)
1. Mai 2022 bis 31. Dezember 20240,1 ct (0,001 €)
Kalenderjahr 20251,5 ct (0,015 €)
2026, natürliche Personen laut Stromkostenzuschussgesetz0,1 ct (0,001 €)
2026, sonstige Lieferungen und Verbrauch0,82 ct (0,0082 €)

Für Privathaushalte sinkt der Satz 2026 damit um 93,3 Prozent gegenüber 2025, für Unternehmen um 45,3 Prozent. Beim E-Control-Referenzverbrauch von 3.500 kWh pro Jahr bedeutet das für einen Haushalt 3,50 Euro netto statt 52,50 Euro netto — rund 49 Euro weniger im Jahr, zuzüglich der darauf entfallenden Umsatzsteuer. Die Senkung ist befristet und gilt für das Kalenderjahr 2026; ohne neue Gesetzesänderung greift danach wieder der Regelsatz von 1,5 ct/kWh.

Warum ein Anbieterwechsel daran nichts ändert

Die Elektrizitätsabgabe ist für jeden Lieferanten identisch, weil sie im Gesetz steht und nicht im Preisblatt. Kein Anbieter kann sie senken, kein Tarif sie umgehen. Beeinflussbar ist allein der Energiepreis mit rund 40 Prozent Anteil an der Rechnung; ein Wechsel senkt ihn in Österreich typischerweise um 5–15 ct/kWh, bei 3.500 kWh Jahresverbrauch also um 175–525 Euro. Die Größenordnung liefert der Ersparnisrechner, die Aufteilung der Rechnung erklärt Stromrechnung lesen, die Preisspannen am Markt Was kostet eine kWh Strom in Österreich?.

Verwandte Begriffe

Quellen