Elektrizitätsabgabe
Auch: Stromsteuer, Energieabgabe auf Strom, Abgabe auf elektrische Energie
Kurz erklärt
Die Elektrizitätsabgabe ist eine Bundessteuer auf jede gelieferte Kilowattstunde Strom. Sie steht als eigene Zeile auf der Stromrechnung und beträgt 2026 für Haushalte nach dem Stromkostenzuschussgesetz 0,1 ct/kWh, sonst 0,82 ct/kWh.
Was die Elektrizitätsabgabe ist
Die Elektrizitätsabgabe ist eine Steuer des Bundes auf elektrische Energie, geregelt im Elektrizitätsabgabegesetz. Sie fällt je gelieferter Kilowattstunde an und gehört damit zu den variablen Kosten einer Stromrechnung: Wer weniger verbraucht, zahlt weniger. Abgabenschuldner ist nicht der Haushalt, sondern der Lieferant — er berechnet die Abgabe selbst und führt sie an das Finanzamt ab, das auch für die Umsatzsteuer zuständig ist. Auf der Rechnung erscheint sie im Block “Steuern und Abgaben”, der zusammen mit der Umsatzsteuer und weiteren Posten rund 30 Prozent des Gesamtpreises ausmacht. Auf die Elektrizitätsabgabe selbst wird zusätzlich Umsatzsteuer verrechnet.
Die Sätze und ihre Zeiträume
Die Sätze stehen in § 4 Elektrizitätsabgabegesetz. Der niedrige Satz für 2026 gilt nur für Lieferungen an natürliche Personen, die die Voraussetzungen des Stromkostenzuschussgesetzes erfüllen.
| Zeitraum | Satz je kWh |
|---|---|
| Regelsatz laut Elektrizitätsabgabegesetz | 1,5 ct (0,015 €) |
| 1. Mai 2022 bis 31. Dezember 2024 | 0,1 ct (0,001 €) |
| Kalenderjahr 2025 | 1,5 ct (0,015 €) |
| 2026, natürliche Personen laut Stromkostenzuschussgesetz | 0,1 ct (0,001 €) |
| 2026, sonstige Lieferungen und Verbrauch | 0,82 ct (0,0082 €) |
Für Privathaushalte sinkt der Satz 2026 damit um 93,3 Prozent gegenüber 2025, für Unternehmen um 45,3 Prozent. Beim E-Control-Referenzverbrauch von 3.500 kWh pro Jahr bedeutet das für einen Haushalt 3,50 Euro netto statt 52,50 Euro netto — rund 49 Euro weniger im Jahr, zuzüglich der darauf entfallenden Umsatzsteuer. Die Senkung ist befristet und gilt für das Kalenderjahr 2026; ohne neue Gesetzesänderung greift danach wieder der Regelsatz von 1,5 ct/kWh.
Warum ein Anbieterwechsel daran nichts ändert
Die Elektrizitätsabgabe ist für jeden Lieferanten identisch, weil sie im Gesetz steht und nicht im Preisblatt. Kein Anbieter kann sie senken, kein Tarif sie umgehen. Beeinflussbar ist allein der Energiepreis mit rund 40 Prozent Anteil an der Rechnung; ein Wechsel senkt ihn in Österreich typischerweise um 5–15 ct/kWh, bei 3.500 kWh Jahresverbrauch also um 175–525 Euro. Die Größenordnung liefert der Ersparnisrechner, die Aufteilung der Rechnung erklärt Stromrechnung lesen, die Preisspannen am Markt Was kostet eine kWh Strom in Österreich?.
Verwandte Begriffe
- KilowattstundeEine Kilowattstunde (kWh) ist die Energiemenge, die ein Gerät mit 1.000 Watt Leistung in einer Stunde verbraucht. Strom und Gas werden in kWh abgerechnet; die E-Control rechnet beim Strom mit 3.500 kWh Jahresverbrauch.
- EnergiepreisDer Energiepreis ist der Teil der Rechnung, den der Lieferant für die gelieferte Energie verlangt — Arbeitspreis in ct/kWh plus Grundpreis in Euro pro Jahr oder pro Monat. Er macht rund 40 Prozent der Stromrechnung aus.
- NetzentgeltDas Netzentgelt ist der Preis für den Transport von Strom oder Gas durch das Leitungsnetz bis zum Zähler. Es geht an den Netzbetreiber des jeweiligen Netzgebiets, wird von der E-Control verordnet und macht rund 30 Prozent der Stromrechnung aus.
- JahresabrechnungDie Jahresabrechnung rechnet einmal im Jahr den tatsächlichen Energieverbrauch gegen die gezahlten Teilbeträge ab. Sie endet mit einer Gutschrift oder einer Nachzahlung und weist alle Preisbestandteile im Detail aus.
- E-ControlDie E-Control ist die staatliche Regulierungsbehörde für Strom und Gas in Österreich. Sie verordnet die Netzentgelte, betreibt den Tarifkalkulator und führt die Schlichtungsstelle für Streitfälle zwischen Kunden und Energieunternehmen.