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Grundlagen

Zählpunktnummer finden: Wo sie steht und wofür Sie sie brauchen

6 Min. Lesezeit

Kurz gesagt

Die Zählpunktnummer ist 33 Stellen lang, beginnt mit AT und steht auf der Jahresabrechnung des Energieanbieters sowie im Online-Portal des Netzbetreibers. Sie bezeichnet die Entnahmestelle, nicht das Gerät — die kürzere Zählernummer steht direkt am Zähler.

Wo die Zählpunktnummer steht

Die Zählpunktnummer ist 33 Stellen lang und beginnt mit dem Länderkürzel AT. Sie steht auf der Jahresabrechnung Ihres Strom- oder Gasanbieters — meist im Kopfbereich in der Nähe von Kundennummer und Vertragskonto — und im Online-Kundenportal Ihres Anbieters oder Netzbetreibers unter der Verbrauchs- oder Anlagenübersicht. Die Nummer bezeichnet nicht das Zählergerät, sondern die Entnahmestelle: den Punkt im Netz, an dem Ihr Haushalt Energie bezieht. Deshalb bleibt sie gleich, auch wenn der Zähler getauscht oder der Anbieter gewechselt wird. Gebraucht wird sie überall dort, wo eine Entnahmestelle eindeutig benannt werden muss: bei der Anmeldung nach einem Einzug, beim Anbieterwechsel, bei Abmeldung und Schlussrechnung und für jedes Tarifangebot, das auf Ihr Netzgebiet gerechnet ist.

Vier Stellen, an denen Sie sie zuverlässig finden:

  • Jahresabrechnung des Energieanbieters, im Kopf- oder Verbrauchsteil
  • Teilbetragsvorschreibung (die laufende Vorschreibung zwischen zwei Abrechnungen)
  • Online-Kundenportal von Anbieter oder Netzbetreiber
  • Netzzugangs- oder Anmeldebestätigung, die Sie beim Einzug bekommen haben

Finden Sie keines dieser Dokumente, gibt der Netzbetreiber Ihres Netzgebiets die Zählpunktnummer auf Anfrage bekannt. Dafür braucht er in der Regel die Adresse der Entnahmestelle und die Zählernummer.

Strom und Gas laufen über getrennte Entnahmestellen und haben deshalb je eine eigene Zählpunktnummer. Wer beide Verträge prüfen lässt, braucht beide Nummern — sie stehen jeweils auf der Abrechnung des zugehörigen Anbieters.

Zählpunktnummer oder Zählernummer: der Unterschied

Zählpunktnummer und Zählernummer werden am häufigsten miteinander verwechselt. Beide stehen auf der Jahresabrechnung, sie bezeichnen aber Verschiedenes: Die Zählpunktnummer meint die Entnahmestelle im Netz, die Zählernummer das konkrete Gerät an der Wand.

MerkmalZählpunktnummerZählernummer
Länge33 Stellendeutlich kürzer
Beginnt mitATkein einheitliches Präfix
Bezeichnetdie Entnahmestelle im Netzdas verbaute Zählergerät
Zu findenJahresabrechnung, Kundenportaldirekt am Zähler, auch auf der Abrechnung
Bleibt gleichja, auch beim Anbieterwechselnein, ändert sich beim Zählertausch

Merksatz: Alles, was mit AT beginnt und 33 Stellen hat, ist die Zählpunktnummer. Die Nummer, die Sie am Gerät im Keller oder im Zählerkasten ablesen, ist die Zählernummer. Für einen Anbieterwechsel werden beide gebraucht.

Wofür Sie die Zählpunktnummer brauchen

Die Zählpunktnummer ist die eindeutige Adresse Ihres Anschlusses. Ohne sie lässt sich nicht zuordnen, welche Entnahmestelle gemeint ist. Gebraucht wird sie in vier Situationen:

  1. Anmeldung beim Einzug — der neue Anbieter meldet die Entnahmestelle über die Zählpunktnummer an.
  2. Anbieterwechsel — der neue Anbieter übernimmt damit Kündigung und Ummeldung beim Netzbetreiber.
  3. Umzug oder Abmeldung — Schlussrechnung und Zählerstand werden dem Zählpunkt zugeordnet.
  4. Konkretes Tarifangebot — die Nummer verrät das Netzgebiet, und davon hängt das Netzentgelt ab.

Der vierte Punkt wird oft unterschätzt. Die Netzentgelte werden von der Regulierungskommission der E-Control verordnet, sind nicht verhandelbar und je nach Netzgebiet unterschiedlich hoch. Das Netzentgelt besteht aus Netznutzungsentgelt (ein fixer Grundpreis in Euro pro Jahr plus ein verbrauchsabhängiger Arbeitspreis in ct/kWh), Netzverlustentgelt in ct/kWh und dem Entgelt für Messleistungen in Euro pro Monat. Derselbe Tarif kostet deshalb in zwei Netzgebieten unterschiedlich viel, ohne dass der Anbieter etwas daran ändern könnte. Erst mit dem Netzgebiet lässt sich ausrechnen, was ein Tarif bei Ihnen tatsächlich kostet — ein Angebot ohne Zählpunktnummer bleibt eine Schätzung.

Diese Daten brauchen Sie für einen Anbieterwechsel

Für den Wechsel selbst reicht ein überschaubarer Satz an Daten. Alles davon steht auf der letzten Jahresabrechnung oder im Online-Portal:

  • Name, Adresse der Entnahmestelle und Geburtsdatum
  • Zählpunktnummer (33 Stellen, beginnt mit AT)
  • Zählernummer und aktueller Zählerstand
  • IBAN für die Abbuchung
  • Telefonnummer und E-Mail-Adresse

Wer die Abrechnung ohnehin in der Hand hat, findet dort auch Jahresverbrauch, Arbeitspreis und Grundpreis. Wie Sie diese Positionen einordnen, steht in Stromrechnung lesen. Den Ablauf des Wechsels selbst beschreibt Stromanbieter wechseln in Österreich.

Wichtig für die Reihenfolge: Der neue Anbieter übernimmt die gesamte Abwicklung inklusive Kündigung beim bisherigen Lieferanten. Wer zuerst selbst kündigt und erst danach einen neuen Tarif sucht, riskiert eine Lücke und landet in der teureren Grundversorgung. Seit März 2022 gilt in Österreich bei unbefristeten Verträgen einheitlich eine Kündigungsfrist von zwei Wochen; gekündigt werden kann jederzeit, ein besonderer Anlass ist nicht nötig. Der Wechsel dauert in der Regel rund drei Wochen und ist per Gesetz kostenlos — eine Bearbeitungs- oder Wechselgebühr gibt es nicht. Netzbetreiber, Leitung und Zähler bleiben dabei unverändert, eine Versorgungsunterbrechung ist technisch ausgeschlossen.

Was ein Anbieterwechsel bringt, sobald die Zählpunktnummer vorliegt

Die Zählpunktnummer allein spart kein Geld. Sie ist nur der Schlüssel, mit dem sich ein Angebot überhaupt rechnen lässt. Was dahinter steckt, zeigen die Marktzahlen für Österreich im Jahr 2026: Ein Haushalt zahlt im Schnitt rund 29 ct/kWh Gesamtpreis brutto, wie Was kostet eine kWh Strom in Österreich im Detail aufschlüsselt. Wer nie aktiv einen Tarif gewählt hat, liegt in der Grundversorgung bei 30–42 ct/kWh, ein guter Wechseltarif bei 19–27 ct/kWh. Ein Anbieterwechsel senkt den Energiepreis typischerweise um 5–15 ct/kWh — bei 3.500 kWh Jahresverbrauch, dem E-Control-Referenzwert für Strom, sind das 175–525 Euro pro Jahr.

Beeinflussbar ist dabei nur ein Teil der Rechnung: Der Energiepreis macht rund 40 Prozent aus, Netzentgelt und Steuern je rund 30 Prozent. Innerhalb des Energiepreises liegen zwischen den Anbietern allerdings bis zu 60 Prozent Unterschied.

Ehrlich dazu gehört: Wer bereits einen aktuellen Wechseltarif am unteren Ende der Spanne von 19–27 ct/kWh hat, holt mit einem weiteren Wechsel wenig heraus. Dann lohnt sich eher, das Vertragsende im Kalender zu notieren und beim Auslaufen eines Rabatts erneut zu vergleichen. Dasselbe gilt bei einem befristeten Vertrag mit laufender Bindung: Hier richtet sich der sinnvolle Wechseltermin nach dem Vertragsende, sonst steht einer möglichen Ersparnis eine Pönale gegenüber. Ob bei Ihnen Spielraum ist, sehen Sie in einer halben Minute im Ersparnisrechner — Verbrauch und Gesamtpreis pro kWh von der Abrechnung genügen.

Wenn Sie die Zahlen lieber jemanden durchrechnen lassen: Ein Foto der letzten Jahresabrechnung reicht für eine kostenlose Prüfung. Darauf steht alles, was dafür gebraucht wird — Zählpunktnummer inklusive.

Häufige Fragen dazu

Haben Strom und Gas dieselbe Zählpunktnummer?

Nein. Strom und Gas werden über getrennte Entnahmestellen versorgt und haben deshalb je eine eigene Zählpunktnummer. Wer beide Verträge prüfen lässt, braucht beide Nummern — sie stehen jeweils auf der zugehörigen Jahresabrechnung.

Ist die Zählpunktnummer dasselbe wie die Kundennummer?

Nein. Die Kundennummer vergibt der Energieanbieter für Ihr Vertragskonto und sie ändert sich, sobald Sie den Anbieter wechseln. Die Zählpunktnummer gehört zur Entnahmestelle im Netz und bleibt unabhängig vom Anbieter gleich.

Ändert sich die Zählpunktnummer beim Anbieterwechsel?

Nein. Beim Anbieterwechsel ändert sich nur, von wem Sie die Energie kaufen. Netzbetreiber, Leitung, Zähler und Zählpunktnummer bleiben unverändert.

Darf ich die Zählpunktnummer weitergeben?

Die Zählpunktnummer ist kein Passwort, sie identifiziert aber eindeutig Ihre Entnahmestelle. Geben Sie sie nur an den Anbieter oder Berater weiter, mit dem Sie tatsächlich einen Wechsel oder eine Anmeldung abwickeln wollen.

Quellen

Alle Zahlen in diesem Artikel stammen aus öffentlich zugänglichen Preisübersichten und Angaben der E-Control. Stand: 14. September 2026.

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